Letzte Änderung:
10.11.2019, 10:02
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Eventagentur
Thomas Treis

Postfach 500 265
41172 Mönchengladbach
Tel. 0172 - 8 65 35 25
Fax 02161 - 46 70 16
eMail: info@thomas-treis.de

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Unsere Allgemeinen Teilnahme- und
Geschäftsbedingungen:
(Download-Version als PDF)

Gewährleistung der Anbieter
Der Anbieter versichert, dass er ein, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, angemeldetes Gewerbe betreibt sowie sein Geschäft während der Veranstaltung in einem technisch, hygienisch und optisch einwandfreien Zustand hält.

Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss gilt als nicht vereinbart.

Aufbau- und Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Veranstaltung sowie der Aufbau werden jeweils mit den Werbegemeinschaften bzw. zuständigen Behörden abgesprochen und rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Stände müssen eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn fertig aufgebaut sein. Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Reservierung mehr gewährleistet. Die Zahlungspflicht bleibt jedoch bestehen.
Die Zuweisung eines Standplatzes geschieht ausschließlich durch die Mitarbeiter des Veranstalters.
Gewährleistung
Eine Gewähr für die Abhaltung der Veranstaltung wird vom Veranstalter nicht übernommen.
Jede Haftung wegen eines etwaigen Ausfalles, einer Verkürzung, Verlegung oder höherer Gewalt wird vom Veranstalter ausgeschlossen.

Genehmigungen gemäß § 12 Ab. 1 des Gaststättengesetzes
Die erforderlichen Genehmigungen für Imbiss- und Ausschankgeschäfte hat der jeweilige Betreiber bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Jugendschutzgesetz
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche oder bereits stark alkoholisierte Personen ist verboten. Das Jugendschutzgesetz ist gut sichtbar am Getränkestand anzubringen. Bei Nichtbeachtung ist mit Konsequenzen zu rechnen.
Auf das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend und Schwangeren wird ebenfalls hingewiesen.

Imbiss- und Getränkestände
Tische, Bänke, Stehtische u.ä. müssen grundsätzlich mit Tischdecken und Aschenbechern eingedeckt werden. Alle Betreiber müssen im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Europameile" ihr Geschäft dem Land entsprechend oder europäisch dekorieren und mit Fähnchen schmücken. Das Ausleuchten mit Lichtern (Lampions und Lichterketten) gehört ebenfalls zu den Teilnahmebedingungen.
Der Gebrauch von Einweggeschirr ist verboten. Erforderlich ist die Nutzung von Mehrweggeschirr. Ausnahme sind essbares Geschirr, wie z.B. Servietten, Pergamentersatzpapier.

Müll
Vor jedem Geschäft hat der Anbieter selbst dafür zu sorgen, dass Müllbehälter aufgestellt werden. Die Müllbehältnisse müssen gut zugänglich sein und eine ausreichend große Öffnung ohne Verschluss haben. Gefüllte Müllbeutel müssen regelmäßig durch neue ersetzt werden.

Reinigung
Der Anbieter ist verpflichtet seinen Standplatz reinzuhalten. Nach jedem Veranstaltungstag ist abends die Standfläche, auch um den Verkaufsstand, zu reinigen. Alle Verschmutzungen (auch Zigarettenkippen) müssen restlos entfernt werden. Besen und andere Reinigungsgeräte sind mitzubringen.
Jeglicher Abfall (auch Kartonagen) ist am Ende der Veranstaltung mitzunehmen. Ansonsten wird der Entsorgungsaufwand gesondert berechnet.

Feuerlöscher
Alle Anbieter, die Speisen oder Getränke erhitzen, erwärmen, warm halten oder offene Feuerstellen und Gerätschaften, die durch Strom oder Gas betrieben werden, müssen betriebsbereite Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Richtlinien in ausreichender Zahl bereithalten.

Stromversorgung
Im Rahmen der technischen Möglichkeit und unter Berücksichtigung aller Anbieterinteressen wird durch ein beauftragtes Unternehmen Strom bereit gestellt. Die Kosten für den Stromanschluss und -verbrauch werden vor Ort bekannt gegeben und kassiert.
Kabel von jeweils mindesten 100 m Länge sind vom Teilnehmer mitzubringen und so zu verlegen, dass kein Besucher durch Stolperfallen gefährdet wird.
Jeder teilnehmende Händler hat eine Kabel-Abdeckmatte in der Größe von mindestens 5 x 1 Meter Größe mit sich zu führen und ist verpflichtet, diese auch einzusetzen.

Wasser
Die erforderlichen Hydranten stehen auf der Veranstaltungsfläche. Die Teilnehmer haben die Versorgung der Stände mit Wasser bzw. die Entsorgung des Abwassers selbst zu installieren.
Im Bereich der Fußwege liegende Schläuche müssen mit stolperfreien Matten abgedeckt sein.

Kühl-, Campingfahrzeuge
Plätze für Versorgung- und Nutzungsfahrzeuge werden vom Veranstalter zugewiesen.
Strom- oder Wasserkosten für Campingwagen tragen die Besitzer selbst.
Die Kosten der Stromversorgung für Kühlfahrzeuge über Nacht müssen die Anbieter tragen.

Versicherung
Der Anbieter verpflichtet sich einen Nachweis über das Bestehen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Der Anbieter oder seine Bevollmächtigten haften für alle Schäden, die durch Auf- oder Abbau sowie den Betrieb des Geschäftes entstehen.

Zahlungsbedingungen
Mit der Unterschrift auf dem Teilnahmevertrag erkennt der Standmieter diese Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Das komplette Standgeld ist 5 Tage vor der Veran
staltung auf das angegebene Konto zu überweisen oder nach Absprache am Tag der Veranstaltung in bar zu entrichten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann der Veranstalter über den bestätigen Standplatz anderweitig verfügen.
Der unterschriebene Teilnahmevertrag ist bindend. Bei Nichterscheinen hat der Betreiber das Standgeld zu bezahlen.
Attraktionen / Karussell, Künstler usw., die kein Standgeld an den Veranstalter zahlen, haben bei Verhinderung für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Wenn nicht, hat der Betreiber mit einer Konventionalstrafe zu rechnen.

Nicht zugelassene Waren
Symbole aus dem 3. Reich, Sekten, Stech- und Hiebwaffen sowie Glücksspiele sind nicht erlaubt.

Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes Mönchengladbach

Änderungen vorbehalten!